Hier finden Sie den kompletten Überblick über unser Angebot im Bereich Sicherheit & Qualität. Stöbern Sie in Ruhe durch unser vielfältiges Angebot. Haben Sie Fragen zu diesem Bereich? Dann haben wir garantiert die richtigen Antworten.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Arbeitssicherheit, dem Gesundheitsschutz, der Unfallverhütung und in allen Fragen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Die Person muss gemäß Arbeitssicherheitsgesetz vom Unternehmen schriftlich bestellt werden. Dabei kann es sich um einen Mitarbeiter des Unternehmens oder um einen externen Dienstleister handeln (externe sicherheitstechnische Betreuung).
Die wesentlichen Aufgaben der Fachkraft sind…
Ist ein Unternehmen an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt und sind ihm Pflichten als Beteiligter in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt oder See zugewiesen, muss es schriftlich einen Gefahrgutbeauftragten für die Beförderung gefährlicher Güter bestellen. Ein externer Gefahrgutbeauftragter stellt für Sie sicher, dass Sie stets auf dem neuesten Stand der Gesetze sind.
Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten:
Der Brandschutzbeauftragte berät und unterstützt die Verantwortlichen eines Betriebes als zentraler Ansprechpartner in allen Fragen des Brandschutzes. In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch kann das Baurecht dies vorschreiben. Dies trifft u.a. auf größere Industriebauten zu, da in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Auch von der Feuerversicherung des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden.
Übersicht der Tätigkeiten (Auszug):
Das erfolgreiche Führen und Betreiben einer Organisation erfordert, dass sie in systematischer und klarer Weise geleitet und gelenkt wird. Ein Weg zum Erfolg ist die Einführung und Aufrechterhaltung eines Systems, das auf ständige Leistungsverbesserung angelegt ist. Die DIN EN ISO 9001-Zertifizierung bescheinigt Ihrem Unternehmen, sich in allen qualitätsbezogenen Prozessen in verschiedenen Bereichen nach den international anerkannten Richtlinien zu orientieren.
Die acht Grundsätze der Norm:
Green Logistics – ein Megatrend in der Logistik. Dem kann sich kein Unternehmen entziehen, wenn es wettbewerbsfähig bleiben möchte. Mit dieser Norm legen Sie die betriebliche Umweltpolitik, Umweltziele und ein Umweltprogramm fest und bauen damit ein Managementsystem auf, das die Zielerreichung sichert. In der Norm wird ausdrücklich betont, dass sie keine absoluten Anforderungen für die Umweltleistung festlegt. Sie fordert aber die Einhaltung der Verpflichtungen, die sich die Firma selbst in ihrer Umweltpolitik auferlegt hat.
Die Methoden der Norm:
OHSAS 18001 (Occupational Health- and Safety Assessment Series) ist keine Norm, kann aber als Zertifizierungsgrundlage für Managementsysteme zum Arbeitsschutz verwendet werden. Die Struktur von OHSAS orientiert sich an den Normen ISO 9001 und ISO 14001 und eignet sich damit zur Anwendung als Teil eines integrierten Managementsystems.
Das bringt Ihnen OHSAS:
Diese ISO-Norm kennzeichnet ein Managementsystem, das Anforderungen an die Lebensmittelkette definiert. Jedes beteiligte Unternehmen in der Lebensmittelkette hat nachzuweisen, dass es in der Lage ist, gesundheitliche Risiken zu beherrschen. Für die Logistik bedeutet dies, dass z. B. bei Transport, Lagerung, Kommissionierung oder ähnlichen Schritten sichergestellt ist, dass die in Verkehr gebrachten Lebensmittel zum Zeitpunkt des menschlichen Verzehrs sicher sind.
So bringen wir Sie zum Zertifikat:
SCC (Safety Certificate Contractors) ist ein Regelwerk für ein zertifizierbares Managementsystem. Es wurde in der Petrochemie für Firmen entwickelt, die als Subunternehmer (Kontraktoren) tätig sind und vereinigt Interessen aus (Arbeits-) Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU).
Es gibt zwei Zertifikatsarten:
Das eingeschränkte Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz. Es ist bestimmt für kleine Unternehmen mit durchschnittlich ≤ 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (inkl. Auszubildende, Praktikanten und Leiharbeitnehmer) im gesamten Unternehmen, die keine Subunternehmen für technische Dienstleistungen einsetzen.
Das uneingeschränkte Zertifikat beurteilt die SGU-Managementaktivitäten direkt am Arbeitsplatz sowie das SGU-Managementsystem des Unternehmens. Es gilt für Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (inkl. Auszubildende, Praktikanten und Leiharbeitnehmer).
Speditionen, Transportunternehmen und teilweise für Lagerhalter Gültigkeit hat und unter der Federführung der CEFIC (Conseil Européen de l’Industrie Chimique) eingeführt wurde. Es geht über die Anforderungen der ISO 9000ff hinaus und deckt sämtliche Vorschriften und Management-Prinzipien für Transportdienstleistungen ab. Das SQAS-Zertifikat ist Voraussetzung, um als Logistikunternehmen für Unternehmen der chemischen Industrie tätig zu werden.
Das modulare SQAS-Gesamtmodell
Das Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept – oder in der Kurzform HACCP – bedeutet zu Deutsch: Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte. HACCP ist ein vorbeugendes System, das die Sicherheit von Lebensmitteln und letztlich der Verbraucher gewährleisten soll.
Das fordert das HACCP-Konzept:
Unter Good Manufacturing Practice oder kurz GMP (deutsch: „Gute Herstellungspraxis“) versteht man Richtlinien zur Qualitätssicherung von Produktionsabläufen und -umgebungen in der Produktion von Arzneimitteln und Wirkstoffen, ebenso in der Lebens- und Futtermittelherstellung. In der pharmazeutischen Produktion spielt die Qualitätssicherung eine zentrale Rolle – Qualitätsabweichungen haben direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher. Ein GMP-gerechtes Qualitätsmanagementsystem gewährleistet die Produktqualität und erfüllt die für die Vermarktung verbindlichen Anforderungen der Gesundheitsbehörden.
Gliederungsübersicht der Richtlinie:Kapitel 1 – Qualitätsmanagement
Kapitel 2 – Personal
Kapitel 3 – Räume und Einrichtungen
Kapitel 4 – Dokumentation
Kapitel 5 – Herstellung
Kapitel 6 – Prüfung
Kapitel 7 – Herstellung und Prüfung im Auftrag
Kapitel 8 – Beschwerden und Produktrückrufe
Kapitel 9 – Selbstinspektionen
GMP-Anforderungen für Wirkstoffe