Unternehmer und Betriebsinhaber, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Die Teilnahme an einer von der IHK anerkannten Grundschulung sowie an einer schriftlichen IHK-Prüfung sind Grundvoraussetzung dafür. Als Gefahrgutbeauftragter überwachen Sie die Einhaltung der Vorschriften, erstellen einen Jahresbericht und beraten den Unternehmer. Nach bestandener Prüfung können Sie auch im europäischen Ausland als Sicherheitsberater tätig sein. Es besteht die Möglichkeit, neben Straße auch die Verkehrsträger Schiene und See in die Schulungen einzubinden. Alle Verkehrsträger unterliegen in ihren Inhalten vorgegebenen Rahmenlehrplänen.
Allgemeiner Teil 1 Tag, Straße 2 Tage, Schiene 1 Tag, See 1 Tag, 6 bis 12 Teilnehmer
Inhalte:
- Allgemeiner Teil
- Gesetzliche Grundlagen und Maßnahmen zur Verhütung von Risiken, Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Besonderer Teil Straße
- Verkehrsträgerbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie internationale Übereinkommen
- Praxisbeispiele zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung
Zielgruppe:
- Inhaber
- Geschäftsführer
- Betriebsleiter
- Mitarbeiter, die als Gefahrgutbeauftragte in Unternehmen tätig werden
Sonstiges:
- Schulungsnachweise über die jeweiligen Verkehrsträger
- Prüfung muss vor der zuständigen IHK abgelegt werden