Gefahrgutfahrer-Fortbildung: Verlängerung des ADR-Scheins bis zu 1 Jahr im Voraus*

12. und 13. November 2021 in Bergheim

Gefahrgüter dürfen nur mit einer gültigen ADR Bescheinigung transportiert werden. Erwerben Sie bei uns die Verlängerung Ihrer ADR-Bescheinigungen - mit direkter IHK Prüfung! Die Inhalte der Schulung richten sich nach dem IHK Rahmenplan.

Termine:

12.11.2021 - 18:00 bis 21:30Uhr   

13.11.2021 - 08:00 bis 16:00 Uhr (Prüfung 15:00 - 16:00 Uhr) 

 

 

Gebühren: 190€ (MwSt.-befreit) zzgl. 65€ IHK-Prüfungsgebühren (ebenfalls MwSt.-befreit)

Jeder Teilnehmer erhält ein Lehrbuch "Fortbildungslehrgang für Gefahrgutfahrer"

* Wichtig: Mitzubringen sind die gültige ADR- Bescheinigung der IHK sowie ein biometrisches Foto.

* Informationen zur Verlängerung der ADR-Bescheinigung bis zu 1 Jahr im Voraus: "Nach Kapitel 8.2.1.5 ADR ist innerhalb eines Jahres vor Ablauf der Bescheinigung vom Fahrzeugführer eine Fortbildungsschulung zu besuchen und die Prüfung zu bestehen. Die ADR-Bescheining wird daraufhin um weitere 5 Jahre ab Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert. Absolviert der Fahrzeugführer die Fortbildung früher als ein Jahr vor Ablauf der Bescheinigung, wird die neue Gültigkeit ab dem Prüfdatum berechnet.

*Information zur Verlängerung der Gültigkeit von  ADR-Bescheinigungen bis zum 30.09.2021Information zur Verlängerung der Gültigkeit von  ADR-Bescheinigungen bis zum 30.09.2021Bereits im vergangenem Jahr wurden über Multilaterale Vereinbarungen die Gültigkeit von Gefahrgut-Bescheinigungen pandemiebedingt verlängert. Über die neu erschienene und von Deutschland gezeichneten M333 bleiben  ADR-Bescheinigungen, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 01. September 2021 ablaufen bleiben bis zum 30.09.2021 gültig.

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