Wir freuen uns, Ihnen eine wichtige Weiterbildung zum Thema Digitaler Tachograph ab 4.0, 4.0e, und 4.1" anbieten zu können. Die Schulung richtet sich an Interessenten, Disponenten, BBS-Trainer, Trainer für Berufskraftfahrerweiterbildung, Fuhrparkleiter, Verkehrsleiter sowie Ausbilder für Berufskraftfahrer. Ziel ist es, den Teilnehmern fundiertes Wissen zu vermitteln und sie als Multiplikatoren für die neue Technik und die aktuellen Verordnungen im Bereich der Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr auszubilden.
Inhalte der Weiterbildung:
Technische Neuheiten des digitalen Tachographen: Einblicke in die verschiedenen Versionen (4.0, 4.0e, 4.1) und ihre Funktionen.
Aktuelle Verordnungen und Änderungen der Sozialvorschriften: Detaillierte Erläuterungen zu den relevanten gesetzlichen Regelungen im Güterkraftverkehr.
Praktische Anwendung und Einstellungen: Wie beantworte ich Fahreranfragen zur Nutzung des digitalen Tachographen? Welche Einstellungen sind bei Prüfungen oder Ausnahmen erforderlich?
Bescheinigung und Zertifikat:
Trainer für die Berufskraftfahrerweiterbildung erhalten eine Teilnahmebescheinigung zur Trainerweiterbildung gem§7 BkrFQV im Kenntnisbereich 2.1/2.2.
Inhaber der FEKL (Fahrerlaubnis für C/CE) erhalten ebenfalls eine Bescheinigung an einer Teilnahme an einer Berufskraftfahrerweiterbildung im Kenntnisbereich 2.1/2.2.
Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme an der Weiterbildung „Multiplikator Digitaler Tachograph“.
Warum diese Weiterbildung?
Seit der Einführung des digitalen Tachographen im Jahr 2006 sowie durch kontinuierliche Änderungen der Baurten des digitalen Tachographen, sowie der nationalen und internationalen Bestimmungen verlieren viele Beteiligte schnell den Überblick über die korrekte Anwendung und aktuelle Regelungen. Die Fragen, wie der Tachograph richtig eingestellt wird oder welche Ausnahmen in welcher Situation gelten, sind oft nicht einfach zu beantworten.
Unsere Schulung soll dazu beitragen, Vorgesetzten der technischen Abteilung innerhalb von Speditionen sowie Ausbildern und Trainern fundiertes Wissen zu vermitteln und innerhalb des Unternehmens die Unternehmerpflicht nach Art.33 VO/ EG 165/2014 nachzukommen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Berufskraftfahrer über die richtigen Kenntnisse und Werkzeuge verfügen, um die Sozialvorschriften korrekt einzuhalten und im Alltag sicher anzuwenden. Somit können nicht nur individuelle Einweisungen, sondern auch im Rahmen von Straßenverkehrskontrollen hohe Kosten an Fahrer, Unternehmer und Verkehrsleiter minimiert wenn nicht sogar umgangen werden.
Kursinformationen:
Datum:
13. Mai. 2025
23. September 2025
18. November 2025
Ort:
Kloster Langwaden
Kloster Langwaden 1
41516 Grevenbroich
Anmeldung:
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