Verlängerung der Gültigkeiten von ADR- und GbV-Bescheinigungen
Bereits im vergangenem Jahr wurden über Multilaterale Vereinbarungen die Gültigkeit von Gefahrgut-Bescheinigungen pandemiebedingt verlängert.
Über die neu erschienen und von Deutschland gezeichneten M333 und M334 bleiben:
- ADR-Bescheinigungen, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 01. September 2021 ablaufen
bleiben bis zum 30.09.2021 gültig. - Schulungsbescheinigungen der Gefahrgutbeauftragten, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 01. September 2021 ablaufen bleiben bis zum 30.09.2021 gültig.