Pflicht: Unterweisung im Transport von Gefahrgut

qs s gefahrgutbeauftragter 02 kleinJedes Jahr sind mehr als 140 Millionen Tonnen Gefahrgut unterwegs auf Deutschlands Straßen – mit steigender Tendenz. Die Verantwortung ist groß, die ein Beteiligter am Gefahrguttransport trägt. Es gilt zahlreiche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen die Beteiligten in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. (Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR oder IMDG-Code). Mit dem europäischen Gefahrgutabkommen ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) wird diese Unterweisung zur Pflicht. Gleiches gilt für den Verkehrsträger See mit dem IMDG-Code (International Maritime Dangerous Googs Code). In unserem Gefahrgut-Kursen schulen wir Ihre Mitarbeier nach den gesetzlichen Vorgaben. Seien Sie mit uns auf der sicheren Seite und geben Sie auch Ihren Mitarbeitern die Chance, deren Verantwortung selbstsicher gerecht zu werden. Lassen Sie sich beraten. 

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