Für den Brandfall gerüstet sein

Brandschutz webDass ein Brand im eigenen Unternehmen ausbrechen kann, ist eine schreckliche Vorstellung. Reichen die Fluchtwege aus, weiß jeder, wo er diese findet, sind irgendwo brennbare Arbeitsstoffe im Einsatz und wurden auch alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten? Fragen, die sich Unternehmer zurecht im Vorfeld stellen sollten. Und die passenden Antworten hat garantiert „ihr“ Brandschutzbeauftragter. Sie haben keinen? Das ist zunächst kein Problem, denn er ist in Deutschland keine Pflicht. Jedoch kann das Baurecht diesen vorschreiben. Dies trifft u.a. auf größere Industriebauten zu, da in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Auch von der Sachversicherer des Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt werden. Auch, wenn Sie nicht unter diese Vorgaben fallen, ist es als Vorbereitung auf den worst case nicht unwichtig, einen externen Brandschutzbeauftragten zur Beratung hinzuzuziehen. Dann sind Sie für den Ernstfall auf der sicheren Seite.

Betriebsanweisungen nicht auf die leichte Schulter nehmen

BetriebsanweisungMal Hand aufs Herz: Wie alt sind die Betriebsanweisungen in Ihrem Unternehmen? Oder fehlen sie vielleicht sogar an einigen Stellen, wo sie eigentlich unbedingt sein müssten? Nehmen Sie das nicht auf die leichte Schulter, nur weil Ihr Team ganz genau weiß, wie es mit der entsprechenden Maschine, dem Gefahrenstoff oder dem Gerät umzugehen hat. Denn es ist Pflicht, diese Betriebsanweisungen aktuell zu halten und im entsprechenden Bereich sichtbar zu platzieren. Sind diese falsch oder gar nicht vorhanden, stehen die verantwortlichen Personen in der Haftung. Sie sind sich unsicher, ob Sie die Betriebsanweisungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend angebracht haben? Dann beraten wir Sie gerne.

Sicherheit im Straßenverkehr lässt sich trainieren

BBS Training Laut der Unfallstatistik des Deutschen Statistischen Bundesamtes passieren jährlich über 30.000 Unfälle in Deutschland mit Beteiligung von Güterkraftfahrzeugen. Sie möchten, dass Ihre Fahrer nicht Teil dieser traurigen Statistik werden? Dann machen Sie Ihr Team in einem unserer deutschlandweit stattfindenden Fahrsicherheitstrainings fit. In nur einem Tag wird das Fahrverhalten Ihrer Fahrer in einem theoretischen und praktischen Training optimiert. In unserem Safety Truck sowie Ihren eigenen Lkw erfahren die Fahrer ein intensives Training, dass ihr Fahrverhalten nachhaltig prägen wird. Die Inhalte werden individuell festgelegt und bestehen beispielsweise aus Kurvenfahrten mit Lastenwechsel, Brems- und Ausweichmanövern, Fahrten auf Gleitfläche (simuliert Split, Schnee, Eis & Nässe) und Fahrten mit sowie ohne Assistenzsystemen.

Pflicht: Unterweisung im Transport von Gefahrgut

qs s gefahrgutbeauftragter 02 kleinJedes Jahr sind mehr als 140 Millionen Tonnen Gefahrgut unterwegs auf Deutschlands Straßen – mit steigender Tendenz. Die Verantwortung ist groß, die ein Beteiligter am Gefahrguttransport trägt. Es gilt zahlreiche gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, müssen die Beteiligten in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden. (Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR oder IMDG-Code). Mit dem europäischen Gefahrgutabkommen ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) wird diese Unterweisung zur Pflicht. Gleiches gilt für den Verkehrsträger See mit dem IMDG-Code (International Maritime Dangerous Googs Code). In unserem Gefahrgut-Kursen schulen wir Ihre Mitarbeier nach den gesetzlichen Vorgaben. Seien Sie mit uns auf der sicheren Seite und geben Sie auch Ihren Mitarbeitern die Chance, deren Verantwortung selbstsicher gerecht zu werden. Lassen Sie sich beraten. 

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