| Zum 01.09.2011 ist die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) in Kraft getreten. Neben einer Strukturreform wurden die „beauftragten Personen“ und deren Schulung aus der Verordnung verbannt; was aber nicht heißt, dass es keine beauftragten Personen (Gefahrgutverantwortliche) und keine Schulung mehr gibt! Weiterhin besteht keine Pflicht mehr zur Gestellung eines Gefahrgutbeauftragten für den Luftverkehr. |





